Unsere Leistungen
Grundsätzlich sind die Aufgaben bzw. die Rechte, Pflichten und Befugnisse des Verwalters im Wohnungseigentumsgesetz oder der Gemeinschaftsordnung geregelt. Nachfolgend eine kurze Übersicht unseres Leistungsspektrums.
Verwaltungsübernahme
Einrichtung der Verwaltung: Übernahme/Erfassung der Eigentümer- und Lieferantendaten, Informationsschreiben an alle Eigentümer, Anzeige des Verwalterwechsels bei allen Vertragspartnern, Einrichtung der Objektdaten und der Buchhaltungskonten im IT-System des Verwalters, Einholung und Einrichtung von SEPA-Lastschriftmandaten.
Einarbeitung in die Verwaltungssituation der Eigentümergemeinschaft:
Einarbeitung in die Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung, Sichtung der vor Verwaltungsübernahme gefassten Beschlüsse, Überprüfung der bestehenden Dienstleistungs- und Versorgungsverträge auf Vollständigkeit und Wirtschaftlichkeit, Überprüfung des Umfangs des Versicherungsschutzes, Beschaffung fehlender, aber erforderlicher Verwaltungsunterlagen, Erstbegehung der Wohnanlage zwecks Feststellung erforderlicher Erhaltungs- und Ver-kehrssicherungsmaßnahmen.
Eigentümerversammlung
Ordentliche jährliche Eigentümerversammlung
- Formulierung der Einladung nebst Tagesordnung
- Versand der Einladungsunterlagen an alle Miteigentümer inkl. Anlagen
- Ergänzung der Tagesordnung für Eigentümeranträge, die erst nach bereits erfolgter Einberufung gestellt werden
- Durchführung inkl. Übernahme des Versammlungsvorsitzes während der Bürozeiten
- Unverzügliche Erstellung der Niederschrift in Form eines Ergebnisprotokolls und Vorlage bei den unter-schriftsberechtigten Personen sowie Versand an alle Miteigentümer nach Unterzeichnung
- Führung der Beschluss-Sammlung
Online-Teilnahme an Eigentümerversammlungen
- Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen mit Online-Teilnahme von Wohnungsei-gentümern ohne Kosten der Software
Finanzielle Verwaltung
Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder durch Führung der Bankkonten im Namen der Eigentümerge-meinschaft
- Fristgerechte Bewirkung von Zahlungen
- Sachliche und rechnerische Prüfung der Eingangsrechnungen
- Kontrolle und Abrechnung von Hausmeister- und Sonderkassen (z. B. für gemeinschaftliche Waschein-richtungen)
- Überwachung des Zahlungseingangs der einzelnen Eigentümer und sonstiger Schuldner der Eigentümer-gemeinschaft
- Erstellung von Mahnschreiben bei Verzug von Eigentümern mit Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Eigentümergemeinschaft
Wirtschaftsplan / Jahresabrechnung - Aufstellung des Gesamt- und Einzelwirtschaftsplanes (§ 28 Abs. 1 WEG) sowie Versand an alle Miteigen-tümer
- Erstellung der Gesamt- und Einzelabrechnung (§ 28 Abs. 2 WEG) sowie Versand an alle Miteigentümer
- Buchhalterische Einrichtung und laufende Abrechnung zusätzlicher (über die Erhaltungsrücklage hinaus-gehender) Rücklagen
- Buchhalterische Einrichtung und laufende Abrechnung von Abrechnungskreisen, die durch Beschlüsse gemäß § 21 WEG zur differenzierten Kostentragung baulicher Veränderungen entstehen
- Einforderung der sich aus dem jeweiligen Einzelwirtschaftsplan/Einzelabrechnung ergebenden Hausgeld-beträge (Vorschüsse und Nachschüsse) zur jeweiligen Fälligkeit im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren
- Bei Nichtteilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren: Verbuchung eingehender Hausgeldbeträge
- Erstellung eines Vermögensberichts (§ 28 Abs. 4 WEG) sowie Versand an alle Miteigentümer
- Bereithaltung der Abrechnungsunterlagen zur Einsichtnahme
- Umsetzung von Beschlüssen zur Erhebung von Sonderumlagen (Berechnung, Anforderung, Zahlungs-überwachung und Abrechnung)
Allgemeine Verwaltungstätigkeit
- Einrichtung und laufende Pflege aller Eigentümerdaten
- Geordnete Aufbewahrung der Stamm-Verwaltungsunterlagen (notarielle Urkunden, Teilungserklä-rung/Aufteilungsplan, Versammlungsniederschriften, Schließpläne, Urteile) im Original/Papierform
- Geordnete Aufbewahrung der sonstigen Verwaltungsunterlagen (insb. Abrechnungen und Wirtschaftsplä-ne, Rechnungsbelege, Bankkontoauszüge, Schriftverkehr mit Eigentümern und Dritten, Ausschreibungen etc.) während der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bzw. bis zur Entscheidung der Eigentümer über de-ren weitere Aufbewahrung in digitaler Form
- Bearbeitung von Eigentümerwechseln
- Einstellung, Überwachung und Kündigung von Personal für die Eigentümergemeinschaft (z. B. Hauswart, Hausreinigungskräfte)
- Abschluss und Kündigung von Lieferungs- und Entsorgungs-, Wartungs- und sonstigen Dienstleistungs-verträgen, Versicherungsverträgen sowie von Verträgen zur verbrauchsabhängigen Abrechnung von Heiz-, Warmwasser und Kaltwasserkosten einschl. der erforderlichen Geräteausstattung
- Vermietung von Gemeinschaftsflächen (als Abstellplätze, Hausmeisterwohnungen, Lagerräume, Werbe-flächen oder zur sonstigen Nutzung) inkl. Mietinkasso und laufender Mietverwaltung
Technische Verwaltung
(kaufmännische Betreuung, keine bautechnische Beratung)
Laufende Erhaltungsmaßnahmen (Entscheidungskompetenzen des Verwalters müssen in der Eigentümerversammlung besprochen und beschlossen werden)
• Einholung von Kostenvoranschlägen
• Auftragsvergaben
• Organisation und Koordination der Durchführung der Arbeiten
• Kaufmännische Rechnungsprüfung
Bearbeitung von Gewährleistungsansprüchen
• Bearbeitung von Mängelmeldungen am Gemeinschaftseigentum, Anzeige der Mängel gegenüber dem Gewährleistungspflichtigen, Mitwirkung bei der Verfolgung
Unterstützung des Verwaltungsbeirats (sofern vorhanden)
• Ausarbeitung von Entscheidungsvorschlägen und Einholung der Stellungnahme des Verwaltungsbeirats
• Mitwirkung bei der Prüfung von Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung
Wir freuen uns auf Sie
Maecenas faucibus mollis interdum. Donec id elit non mi porta gravida at eget metus. Curabitur blandit tempus porttitor. Nullam quis risus eget urna mollis ornare vel eu leo.
